Honorar des Bausachverständigen
Christian Faßbender – Sie benötigen einen Sachverständigen? Ich berate Sie gerne!
Gutachtenerstellung für Kommunen, Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen
Neben der Heranziehung durch Gerichte werde ich als Sachverständiger regelmäßig von Kommunen, weiteren öffentlichen Trägern, Unternehmen und Privatleuten beauftragt. Die Kosten für ein schriftliches Gutachten sind, je nach Umfang und Aufwand, unterschiedlich hoch und beginnen bei ca. 1.200,00 Euro.
Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich konsequent firmen- und produktneutral sowie in der Regel auf Honorarbasis. Die Beurteilung der Sachverhalte und die Feststellung von Umfang und Ursache unterschiedlicher Baumängel und Bauschäden erfolgt unabhängig, weisungsfrei sowie auf Grundlage der besonderen Sachkunde und Erfahrung. Im Gutachten wird dieses nachvollziehbar in Wort und Schrift dargestellt. Beratungen zu Bau- oder Sanierungsmaßnahmen erfolgen grundsätzlich unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Die Kosten für ein Gutachten über Bauschäden oder Baumängel sind sehr individuell und hängen von der zu erbringenden Leistung ab. Pauschale Aussagen über die Kosten lassen sich in der Regel ohne vorherigen Ortstermin nicht erstellen. So lässt sich aus der Ferne lässt nicht einzuschätzen, ob überhaupt Mängel vorliegen und wenn ja, wie viele es sind oder wie komplex deren Untersuchung ist.
Grundsätzlicher Richtwert: Der Preis für ein kleines Gutachten über einen Bauschaden oder Baumangel beginnt in der Regel bei etwa 1.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Sind mehrere Schäden oder Mängel vorhanden oder handelt es sich um ein sehr komplexes Schadensthema, kann ein Gutachten allerdings auch deutlich teurer werden. Vor der Durchführung einer Begutachtung wird der für die Aufwandsberechnung maßgebliche Stundensatz sowie die Kosten für Nebenleistungen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und mit gewerblichen Auftraggebern vereinbart. Der Endpreis bei Kunden die Verbraucher sind wird entsprechend bekannt gegeben, aber richtet sich nach den entsprechenden Honorartabellen.
Vergütung und Ablauf: Beauftragung als Bausachverständiger:
- Die Vergütung eines Bausachverständigen erfolgt bei außergerichtlicher Tätigkeit auf Grundlage einer Berechnung nach Aufwand. Die Kostenschätzung und die Möglichkeit einer Kostenkontrolle erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Vorgespräch.
- Anschließend erhalten Sie von mir einen Vertrag zur Beauftragung von Sachverständigenleistungen. In diesem Dokument sind nochmals alle Preise aufgelistet.
- Erst nachdem Sie mir den Sachverständigenvertrag unterschrieben zurückgeschickt haben, beginne ich mit meiner Arbeit. Zur Erstellung eines schriftlichen Gutachtens erfolgt im weiteren Verlauf eine Ortsbesichtigung mit der Untersuchung und der Dokumentation des Schadens.